Die novellierte Gefahrstoffverordnung, die seit 5. Dezember 2024 in Kraft ist, und die neue Laga-Vollzugshilfe M 23 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall bringen wesentliche Änderungen für Bauherren, Planer und Bauunternehmen im Umgang mit Asbest in Bestandsgebäuden.
Die neuen Regelungen erfordern eine frühzeitige und systematische Auseinandersetzung mit dem Thema Asbest. Bauherren und Bauunternehmen müssen ihre Prozesse anpassen, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.
Diese Neuerungen wirken sich auf die gesamte Baukette aus – von der Vertragsanbahnung bis zur Entsorgung. Eine rechtzeitige Asbesterkundung und klare vertragliche Regelungen sind essenziell für eine rechtssichere Projektabwicklung. Diese Änderungen betreffen die Asbesterkundung, die abfallrechtliche Einstufung und die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle.
Der BVB Leitfaden Asbest im Baubestand der Bundesvereinigung Bauwirtschaft gibt einen Überblick für Bau- und Ausbauunternehmen zum Umgang mit Asbest auf Baustellen, einschließlich rechtlicher Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Bauwirtschaft.
- Überblick über die neuen rechtlichen Anforderungen seit Dezember 2024
- Definition und Vorkommen von Asbest in Gebäuden
- Neue Pflichten für Bauherren und Bauunternehmen
- Das risikobasierte "Ampel-Modell" für Arbeitsschutzmaßnahmen
- Anforderungen an Erkundung und Dokumentation
- Vertragliche Auswirkungen bei verschiedenen Vertragstypen
- Entsorgungsanforderungen