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Windmöller GmbH saniert sich über ein Schutzschirmverfahren

Die Geschäftsführung der Windmöller GmbH, Hersteller von Bodenbelägen und Akustiklösungen, hat beim zuständigen Amtsgericht Detmold einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt. Das Gericht hat dem Antrag mit Beschluss vom 9. Oktober 2026 entsprochen, nachdem es insbesondere die Bestätigung der dhs GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über ausreichende Liquidität und positive Sanierungsaussichten des Unternehmens geprüft hat. Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter, bestehende Aufträge werden wie gewohnt bearbeitet, neue Aufträge können jederzeit platziert werden.

„Mit dem Schutzschirmverfahren nutzen wir rechtzeitig einen Weg des Gesetzgebers, um das Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage beschleunigt zu sanieren und im Laufe des nächsten Jahres wieder zukunftsfähig aufzustellen“, sagt Matthias Windmöller, CEO der Windmöller GmbH.

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens wird die Geschäftsführung in den kommenden Wochen Sanierungsoptionen prüfen. Für diese Aufgaben hat Matthias Windmöller die Restrukturierungsexperten Frederik Wittop (CFO/CRO), Partner der Unternehmensberatung Montag & Montag, Holger Rhode und Dr. Raul Taras, beide Partner der Kanzlei Görg sowie Dr. Sebastian Hagemann, Partner der Reitze Recker Hagemann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an seine Seite geholt, die ihn bei allen Fragen der Restrukturierung unterstützen.

Notwendig wurde der Antrag, da die Windmöller GmbH in den vergangenen drei Monaten deutliche Umsatzeinbußen infolge einer drastisch gesunkenen Nachfrage vor allem im Handelssegment für Bodenbeläge im Rahmen der allgemeinen Krise in der Baubranche zu verzeichnen hatte. Diese negative Marktentwicklung hat das Unternehmen nach mehr als zwei Sanierungsjahren erneut stark getroffen.

Die etwa 280 Beschäftigten wurden bereits über die aktuelle Situation informiert. Ihre Löhne und Gehälter sind bis auf Weiteres gesichert. Das Amtsgericht bestellte Dr. Yorck T. Streitbörger aus Bielefeld zum vorläufigen Sachwalter. Wie im Schutzschirmverfahren üblich, begleitet der Sachwalter das Verfahren im Sinne der Gläubiger.

www.windmoeller.de

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