Praxis

Aufräumarbeiten in Hochwassergebieten sicher durchführen

Damit bei Wiederaufbau- und Aufräumarbeiten in Hochwassergebieten niemand zu Schaden kommt, spielt der Arbeitsschutz eine wichtige Rolle. Hierzu gibt die BG BAU wichtige Hinweise.

Die Hochwasserlage in Teilen Deutschlands ist nach wie vor angespannt. Aktuell steht alles im Zeichen des Katastrophenschutzes. Durch Minustemperaturen kann es in nassgewordenen Mauerwerken und Fassaden zu Frostsprengungen kommen. Gefährdungen durch das Hochwasser entstehen u. a. durch Gefahrstoffe (z. B. auslaufende Heizöltanks), durch Bakterien und Viren im Abwasser oder durch Elektrizität.

„Nach dem Rückgang des Hochwassers werden Reparaturarbeiten an Gebäuden und Infrastruktur notwendig sein. Hier werden sowohl Bauunternehmen als auch private Eigenbauer tätig werden – um sich selbst nicht zu gefährden, müssen sie bei den Arbeiten auf den Arbeitsschutz achten“ so Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG BAU.

Auf einer Themenseite hat die BG BAU daher wichtige Informationen zusammengefasst. Dazu gehören eine Handlungshilfe „Bauarbeiten in Schadensgebieten“ und mehrere Checklisten mit Hinweisen zu Gefährdungen und Verhaltensregeln nach Katastrophen, Notfällen und Havarien.

Versicherungsschutz ist durch die BG BAU gewährleistet

Grundsätzlich stehen die Beschäftigten der vor Ort tätigen Bau- und Reinigungsunternehmen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt, dass sie bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten über die BG BAU versichert sind. Dasselbe gilt für Helferinnen und Helfer privater Bauarbeiten. Bauherren müssen ihr Bauvorhaben anmelden und können dies online erledigen.

Bild: Oleksandr/stock.adobe.com

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