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Bauherrn tragen Verantwortung für sichere Baustellen

Bauherrn müssen dafür sorgen, dass von ihrer Baustelle keine Gefahren ausgehen. Dies nennt man Verkehrssicherungspflicht. Sie besteht auch dann, wenn Arbeiten an Fachfirmen vergeben werden. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erklärt, worauf dabei zu achten ist.

Die Verantwortung für die Verkehrssicherung auf der Baustelle liegt grundsätzlich beim Bauherrn. „Es ist darauf zu achten, dass keine Gefahren für Dritte entstehen, seien es Passantinnen und Passanten, Nachbarinnen und Nachbarn oder Besucherinnen und Besucher der Baustelle“, erklärt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU. Diese Verkehrssicherungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Bauherr selbst tätig wird oder externe Firmen beauftragt wurden.

Sicherheit auf der Baustelle

Der Bauherr und ausführende Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Baustelle ordnungsgemäß abgesichert ist, um Gefahren für dort Tätige, Dritte und die Öffentlichkeit zu vermeiden.

Dazu sind potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu veranlassen. Hierzu gehört:

  • auf Notfälle vorbereiten und Erste Hilfe sicherstellen.
  • Der Einsatz von Baumaschinen ist bei der Planung mit zu berücksichtigen. Der Einsatz und die Handhabung von Baumaschinen erfordern eine ausreichende Qualifikation, nicht jeder darf sie ohne weiteres bedienen. Sie müssen regelmäßig geprüft, sicher verwendet und standsicher aufgestellt werden.
  • Platz für Arbeitsbereiche, Fahrbewegungen, Verkehrswege, Pausenräume und Toiletten sowie notwendige Sicherheitsabstände müssen bereits bei der Planung berücksichtigt werden.
  • Während der Bauzeit verändern sich die Wegeführungen und Arbeitsbereiche häufig. Deshalb müssen Sicherungsmaßnahmen regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
  • Bei Dunkelheit ist auf eine ausreichende Beleuchtung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen und gute Sichtbarkeit der Personen auf der Baustelle zu achten.
  • Absturzgefahren vermeiden: Alle Beteiligten müssen über Gefährdungen und Sicherungsmaßnahmen informiert sein. Absturzkanten sowie Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen sind ausreichend zu sichern. Gerüste müssen fachgerecht aufgebaut, standsicher und sicher nutzbar sein. Arbeiten auf Leitern ist auf das notwendige Minimum zu beschränken.
  • Bei Renovierungs- und Umbaumaßnahmen können auch gesundheitsgefährdende Schadstoffe auftreten. Deshalb sollten vor Beginn der Arbeiten Informationen über mögliche Schadstoffe eingeholt, die Gefährdungen beurteilt und erforderliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Wer mit gefährlichen Stoffen arbeitet, muss wissen, wie er oder sie sich richtig verhält und welche persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist.

Sicherung öffentlicher Bereiche

Ebenfalls wichtig ist die Absicherung von öffentlich zugänglichen Bereichen, wie Gehwegen vor dem Grundstück oder Flächen unterhalb von Dächern oder Gerüsten. Dort sind wirksame Schutzmaßnahmen erforderlich, um Unfälle zu verhindern. Dazu zählen beispielsweise Absperrungen wie Bauzäune bzw. Verkehrssicherungselemente, Schutzdächer oder andere geeignete Sicherungseinrichtungen.

Erkennbare Gefahren müssen unverzüglich beseitigt oder abgesichert werden, entweder durch den Bauherrn selbst oder durch beauftragte Fachunternehmen. Bauherrn sollten sich vergewissern, dass das beauftragte Unternehmen seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt.

Sorgfalt bei Auswahl von Fachfirmen

Werden externe Unternehmen mit Sicherungsmaßnahmen beauftragt, müssen diese fachkundig und geeignet sein. Bauherrn sollten darauf achten, dass die Unternehmen fachkundig arbeiten und geltende Sicherheitsvorschriften einhalten.

Wer offensichtliche Mängel oder Gefahren erkennt und nicht handelt, kann bei Sach- oder Personenschäden mitverantwortlich sein. Dadurch können zivilrechtliche Schadenersatzansprüche sowie in schweren Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen entstehen. Auch Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können Bußgelder nach sich ziehen, selbst dann, wenn kein Schaden eingetreten ist.

Weitere Informationen: www.bgbau.de/bau-herren-pflichten

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