Foto: Adobe Stock/ballistic

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BFS veröffentlicht überarbeitete Fachregel 20.1 für Putzarbeiten

Der Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V. (BFS) hat das ehemalige BFS-Merkblatt 20.1 aus dem Jahr 1991 inhaltlich überarbeitet und an die heutigen allgemeinen Regeln der Technik angepasst.

Die Fachregel 20.1 behandelt die Prüfung des Untergrundes für Putzarbeiten im Neu- und Bestandsbau sowie im Innen- und Außenbereich, unabhängig von der Art des Putzes. Grundlage bildet die VOB/C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten. Die Ausführung der Putzarbeiten selbst ist nicht Gegenstand der Fachregel. Für Arbeiten auf Dämmstoffen, wie beispielsweise Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS), ist zusätzlich das Merkblatt 21 heranzuziehen.

Die BFS-Fachregel Nr. 20.1 – Baustellenübliche Untergrundprüfungen bei Putzarbeiten (Stand: September 2025) umfasst 12 DIN-A4-Seiten und ersetzt das BFS-Merkblatt Nr. 20.1, Ausgabe Juni 1991.

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