Seit die Fluten zurückgegangen sind, wird aufgeräumt. Dabei sind Bauunternehmen und Freiwillige mit Berufserfahrungen aus der Bauwirtschaft vielerorts im Einsatz. Wer beispielsweise freiwillig Schutt und Trümmer beseitigt, Wasser- und Energieleitungen repariert oder Zufahrtswege frei räumt, kann als Helferin oder Helfer versichert sein. Die Unfallkassen der einzelnen Bundesländer entscheiden, wann und wie freiwillige Hilfeleistungen bei ihnen versichert sind.
Ein Versicherungsschutz über die BG BAU liegt vor, wenn der Bauunternehmer oder die Bauunternehmerin Tätigkeiten ihrer Beschäftigten anordnen und diese damit im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses tätig werden. Dabei gilt: Auch bei Aufräumarbeiten müssen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften beachtet werden.
Sofern Sie betroffen sind, können Sie Ihren Unfall hier melden.
Als Unternehmer oder Unternehmerin können Sie die Unfälle mit Hilfe der Unfallanzeige melden.
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