„Der weiße Hautkrebs war im Jahr 2021 mit rund 2.600 Verdachtsmeldungen eine der häufigsten angezeigten Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Hauptursache für die Entstehung von weißem Hautkrebs sind die UV-Strahlen der Sonne. „Schutzmaßnahmen gegen intensive Sonneneinstrahlung helfen, um Hautschäden vorzubeugen. Dazu gehören technische, organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen – gemäß dem so genannten TOP-Prinzip*“, ergänzt Arenz: „Insbesondere Menschen, die im Freien arbeiten und bereits eine UV-bedingte Hautschädigung haben, sollten vorsichtig sein. Mit unserer Sonderberatung möchten wir dafür sensibilisieren und ein erneutes Auftreten oder eine Verschlimmerung der Erkrankung verhindern“.
Die Berufsgenossenschaft führt Beratungen auf Baustellen und in Unternehmen durch. Derzeit sind die Aufsichtspersonen und Präventionsbberater sowie weitere Fachleute der BG BAU und ihrer Tochtergesellschaften Arbeitsmedizinischer Dienst AMD sowie der Beratungsfirmen BfGA Berlin und München bundesweit im Einsatz. Zudem wird in diesem Jahr eine zusätzliche Praxislösung für Helmträger präsentieren, die den Nacken vor UV-Strahlung schützt. Denn: Ein Helm allein reicht für den UV-Schutz am Kopf nicht. Weiterhin suchen die Präventionsberater in persönlichen Sonderberatungen ca. 480 Versicherte mit einer anerkannten Berufskrankheit weißer Hautkrebs auf, die noch in ihrem Beruf tätig sind. Dabei erhalten die Betroffenen auch Produkte für den persönlichen UV-Schutz.
*Hintergrund TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen (T) sind zum Beispiel Wetterschutzzelte, die den Beschäftigten genügend Schatten für ihre Arbeit spenden. Sind diese nicht einsetzbar, können organisatorische Maßnahmen (O) dafür sorgen, die Beschäftigten zu schützen. Dazu zählt zum Beispiel das Arbeiten in den Tagesrandzeiten vor 11 Uhr und nach 16 Uhr, im Schatten oder in den Innenräumen, um den Spitzenwerten der UV-Strahlung zu entgehen. Ist beides nicht möglich, sind zum persönlichen Schutz vor UV-Strahlung (P) beim Arbeiten im Freien Kleidung mit langen Ärmeln und Beinen, Kopfbedeckung und Nackenschutz und Stirnblende, UV-Schutzbrille und Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor mindestens 30 (besser 50) erforderlich.
Bild: Hauptursache für die Entstehung von weißem Hautkrebs sind die UV-Strahlen der Sonne.
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