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Dacharbeiten: Absturzgefahren erkennen und vermeiden

Arbeiten auf Dächern gehören zu den besonders gefährlichen Tätigkeiten in der Bauwirtschaft. Ob bei Bau-, Instandhaltungs- oder Reinigungsarbeiten: Abstürze von Dachflächen und Durchstürze durch nicht tragfähige Bauteile können schwerste bis tödliche Folgen haben. Anlässlich der Aktionswoche „Dacharbeiten“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) vom 21. bis 25. September macht die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) deshalb auf die Gefahren aufmerksam. Neun lebenswichtige Regeln helfen dabei, Dacharbeiten sicher auszuführen.

Wie groß die Gefahr ist, zeigen die aktuellen Unfallzahlen der BG BAU: Im Jahr 2025 waren 41 % der tödlichen Arbeitsunfälle im Zuständigkeitsbereich der BG BAU Absturzunfälle. Dächer waren zugleich mit 24 % der häufigste Unfallauslöser bei tödlichen Arbeitsunfällen.

Durchsturz: Gefahr nicht nur an der Dachkante

Bei Arbeiten auf Dächern besteht nicht nur an den Dachkanten Absturzgefahr. Eine besondere Gefahr geht von nicht durchtrittsicheren Dachflächen und Bauteilen aus. Dazu zählen z. B. Lichtkuppeln und Lichtbänder. Beschäftigte können durch solche Bauteile durchbrechen und in die Tiefe stürzen.

Vor Beginn der Arbeiten kommt es deshalb darauf an, die Dachfläche genau in den Blick zu nehmen: Welche Bereiche können sicher betreten werden? Wo befinden sich Öffnungen und nicht durchbruchsichere Bauteile? An welchen Stellen sind Schutzmaßnahmen erforderlich? Sichere Verkehrswege sollten bereits vor Arbeitsbeginn festgelegt und anschließend genutzt werden.

Auch bei vermeintlich kurzen Tätigkeiten gelten diese Anforderungen. Das betrifft beispielsweise die Kontrolle einzelner PV-Module, kleinere Reparaturen oder die Reinigung einer Anlage. Wo sich Arbeiten sicher vom Boden oder von einem anderen geschützten Arbeitsplatz aus erledigen lassen, sollte das Betreten des Daches vermieden werden. Für bestimmte Inspektionen und Reinigungsarbeiten können beispielsweise technische Hilfsmittel eingesetzt werden.

Neun Regeln können Leben retten

Für sicheres Arbeiten auf Dächern hat die BG BAU neun lebenswichtige Regeln formuliert:

1. Absturzkanten müssen wirksam gesichert sein.

2. Öffnungen und nicht durchbruchsichere Bauteile müssen gegen Absturz und Durchsturz gesichert sein.

3. Für den Zugang und die Arbeiten sind sichere Verkehrswege zu nutzen.

4. Gerüste dürfen nur genutzt werden, wenn sie sicher und für die Nutzung freigegeben sind.

5. Maschinen und Geräte müssen für die jeweilige Tätigkeit geeignet und mängelfrei sein sowie bestimmungsgemäß verwendet werden.

6. Dächer und Bauteile dürfen nur betreten werden, wenn sie durchtrittsicher sind oder geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

7. Leitern sind nur einzusetzen, wenn sicherere Arbeitsmittel nicht verwendet werden können. Sie müssen gegen Umkippen und Wegrutschen gesichert sein.

8. Die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist zu benutzen.

9. Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Diese Regeln machen deutlich: Sicheres Arbeiten auf dem Dach beginnt bereits vor dem ersten Schritt auf die Dachfläche. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, wirksame Schutzmaßnahmen und eine gute Unterweisung schaffen die Grundlage dafür, dass Beschäftigte ihre Arbeit sicher ausführen können.

Dabei haben technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Vorrang. Absturzkanten können beispielsweise durch Seitenschutz gesichert werden. Arbeits- und Schutzgerüste oder Randsicherungen und Schutznetze bieten kollektiven Schutz. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kommt zum Einsatz, wenn sich die Gefährdung durch vorrangige Maßnahmen nicht ausreichend vermeiden lässt.

„Absturzunfälle sind keine unvermeidbare Begleiterscheinung von Dacharbeiten. Entscheidend ist, die Gefahren vor Beginn der Arbeiten zu erkennen und die notwendigen Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen“, sagt Björn Kass. „Das gilt bei der Installation einer Photovoltaikanlage genauso wie bei einer Wartung oder Reinigung.“

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