Der Betrieb hat eine Abschlagsrechnung mit einem nicht unbeträchtlichen Betrag an einen Kunden geschickt, wie das üblicherweise vorkommt. Die Rechnung war als PDF erstellt und in der Anlage mitgeschickt worden. Der Maildienstleister des Versenders, wie auch der des Empfängers waren beides seröse Anbieter mit entsprechender Standard-Transportverschlüsselung.
Der Kunde erhielt jedoch nicht die vom Betrieb original gestellte Rechnung, sondern eine „baugleiche“ Rechnung, in der im Fußtext nur die Bankverbindung abgeändert war. Die Bankverbindung des Malerbetriebs wurde durch eine andere Bankverbindung einer kleinen Internetbank ersetzt; der Rest war identisch.
Kunde und Malerbetrieb hatten Glück. Die ausführende Bank bemerkte die Kontoverbindung, die offenbar auf einer „roten Liste“ stand und führte die Buchung nicht aus, bzw. buchte zurück. Dadurch entstand glücklicherweise kein Schaden.
Wäre dies der Bank nicht aufgefallen, so wäre der nicht unerhebliche Geldbetrag weg und der Ärger über die Bezahlung zwischen Kunde und Betrieb wäre zwangsläufig vorprogrammiert gewesen. Dazu muss man wissen: Beim Online-Banking besteht für Banken keine Verpflichtung den angegebenen Empfänger mit der angegebenen Kontoverbindung abzugleichen und das wird in der Regel auch nicht getan. Es reicht unter Umständen eine falsche IBAN aus.
Wie konnte es also dazu kommen, dass die Mail offenbar abgefangen wurde und der Kunde einen veränderten Mailanhang bekam? Vermutlich war die Ursache eine Spähsoftware entweder auf dem Rechner (Server oder Client-Rechner) des Malerbetriebs oder beim Kunden. Die Wahrscheinlichkeit (weil lukrativer für die Täter) spricht für den Ausgangsrechner. Die falsche Bank gab es tatsächlich, es handelt sich um eine kleine reine Internetbank.
Was können Betriebe bestmöglich tun, um sich zu schützen?
Betriebe sollten ihre Rechner (regelmäßig) auf eventuell installierte Schadsoftware überprüfen. Hierfür gibt es entsprechende Programme. Am besten sollten sie sich jedoch an einen fachkundigen IT-Dienstleister wenden.
Sowohl eingehende E-Mails als auch die mitgesandten PDF-Anhänge (Rechnungen etc.) sollten Sie ganz genau kontrollieren. Der Teufel liegt hier oftmals im Detail. Zudem sollte auch gecheckt werden, ob z. B. die angegebene Bankverbindung wirklich korrekt ist. Im Zweifel sollte bei den Geschäftspartnern noch einmal telefonisch nachgefragt werden.
Auch Mitarbeiter sollten sensibilisiert für einen sicheren Umgang mit eingehenden E-Mails werden. Zudem gilt, die Software und vor allem Virenscanner und Firewalls stets auf dem neuesten Stand zu halten und auf eine ssl-Verschlüsselung beim E-Mail-Versand zu achten.
Solche Fälle sollten Betriebe grundsätzlich zur Anzeige bringen.
Eine hilfreiche Broschüre der Polizei zu Cyber Crime gibt es hier.

Bild: Stephan/stock.adobe.com

