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Herbsttagung des Ausschusses Technik, Werkstoff und Umwelt

PUR-Schulungen, EPS-Recycling, neue ATVen zu Schadstoffsanierungen, Korrosionsschutz, Trockenbau und vieles mehr wurden auf der Herbsttagung des Ausschusses Technik, Werkstoff und Umwelt (TWU) des BV Farbe thematisiert.

Lizenzgebühren für das Abbeizen von Beschichtungen?

Den ersten Vortrag hielt Oliver Nicolai über einen Patentstreit zum Abbeizen von Beschichtungen. Dabei geht es um ein Verfahren zum großflächigen Entfernen einer Gefahrstoff enthaltenden kunststoffhaltigen Beschichtung von einer Oberfläche aus Beton oder Mauerwerk. Im Jahr 2021 erhoben der Bundesverband, der VdL und das Unternehmen Scheidel Einspruch gegen das Patent. Der Patentschutz würde für Arbeiten gelten, die Handwerker bereits seit Jahrzehnten ausführen. Hätte der Patentantrag Erfolg, müssten Handwerker für Abbeizarbeiten ggf. ­Lizenzgebühren zahlen. Im März 2023 wurde der Patentantrag nicht mehr aufrechterhalten, bis Februar 2024 besteht jedoch die Möglichkeit eines Wiedereinsetzungsantrages.

Verschiedene Methoden des Recyclings von WVDS auf EPS-Basis

Anschließend referierte Gotthard Walter von der FH Münsters über das EPS-Recycling. Eine Herausforderung der Entsorgung von WDVS, die vor 2015 hergestellt wurden, stellt das Flammschutzmittel ­Hexabromcyclododecan (HBCD) dar, welches in vielen EPS-Abfällen aus aktuellen Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen enthalten ist. Es ist durch die POP-Abfall-Überwachungsverordnung geregelt. Diese beinhaltet ein Getrenntsammlungsgebot/Vermischungsverbot, Nachweis- und ­Registerpflichten. 

Walter nannte verschiedene Entsorgungsstrategien für WDVS mit EPS. Dazu gehört z. B. die Entsorgung in der Müllverbrennungsanlage (MVA). Dieses stellt in der Kreislaufwirtschaft jedoch kein hochwertiges Verwertungsverfahren dar. Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit ist über die ­Recycling-Anlage des PolyStyreneLoop, worauf dann aus dem WDVS hochwertiges Recycling-­Polystyrol ­gewonnen wird und bei der Entsorgung im Zementwerk entsteht Zementklinker. Die FH Münster kam zu dem Ergebnis, dass z. B. die Entsorgung in einer MVA möglich ist, da das HBCD dort zerstört wird, auf eine Mülldeponie darf es aber nicht. Die alternative Verwertung im PS-Loop erfordert eine mechanische Aufbereitung der WDVS-­Abfälle. Bei einem Versuch im Zementwerk stellte die FH fest, dass dort eine stofflich-energetische Verwertung von EPS-basierten WDVS möglich ist. Im Vergleich zur Müllverbrennungsanlage ergeben sich ökologische und ökonomische Vorteile. Die FH wird im Dezember 2023 einen Großversuch der Entsorgung im Zementwerk starten. Das Ziel: Die Etablierung dieses Entsorgungsweges. Anschließend soll ein Handlungsfaden erarbeitet werden, um EPS-Reste auf die Positiv-Liste zu bekommen. Für Betreiber von Zementwerken wird es dann möglich sein, eine Genehmigung für die Entsorgung zu erhalten.

Der Erhalt von Blei als Werkstoff

Anschließend berichtete Beate Bliedtner über die neuen Grenzwerte für Blei und die Konsequenzen für die Expositionsbeschreibungen zum Abbeizen und Abschleifen. Der Grenzwert für die Menge an Blei in beruflicher Exposition wurde in einem Vorschlag der Kommission am 13. Februar 2023 bearbeitet. Früher durften 0,15 mg Blei pro m3  Luft vorhanden sein, nun sind es nur noch 0,03 mg/m3. Der biologische Gehalt an Blei wurde gesenkt. Dieser wurde von 70 µg/100 ml auf 15 µg/100 ml gesenkt. Ein generelles Verbot von Blei hätte auf viele Produktionen negative Auswirkungen gehabt – diese teils sogar gestoppt. Das Handwerk fordert daher, dass Blei als Werkstoff weiter nutzbar bleibt. Denn: Blei ist in vielen Fällen gar nicht oder nur mit deutlichen Abstrichen durch einen alternativen Werkstoff ersetzbar. Im Malerhandwerk ist Blei bei der Überarbeitung alter Beschichtungen bedeutsam. Hier ist es wichtig, dass die bekannten Arbeitsverfahren weiter sicher eingesetzt werden können.

Neue ATVen

Im Anschluss stellten Andreas Schütz und Oliver Nicolai neue Allgemeine Technischen Vertragsbedingungen (ATV) vor. Dazu gehören die DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, DIN 18340 Trockenbauarbeiten, DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten, DIN 18353 Estricharbeiten, DIN 18361 Verglasungsarbeiten, DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten und DIN 18451 Gerüstarbeiten.

In der neuen ATV DIN 18353 Estricharbeiten gelten Nenndicken für Nutz und Schutzschichten nur noch für hochbeanspruchbare Estrichen nach DIN 18560-7 und Reaktionsharze. Folgende Nenndicken dürfen nicht unterschritten werden: Reaktionsharzversiegelungen: 0,1 mm, Reaktionsharzbeschichtungen: 0,5 mm, Reaktionsharzbeläge: 
2,0 mm. 

In der DIN 18451 Gerüstarbeiten gibt es wesentliche Änderungen: Dübel, die in das einzurüstende Bauwerk eingebaut wurden, sind nach dem Abbau der Gerüste dort zu belassen und die durch das Verankerungselement entstandene Öffnung wird durch den Auftragnehmer nicht verschlossen. Das Schließen von Gerüstankerlöchern ist also eine besondere Leistung und der Planer muss rechtzeitig an die Beauftragung dieser Leistung denken.

Außerdem ist für Fassadengerüste nicht mehr die bearbeitete Fläche, sondern die Fläche des Gerüstes (technisch erforderliche Maße an den Außenseiten der Gerüstkonstruktion) abrechnungsrelevant.

Autorin: Kyra Kutter

Bild: Thema der TWU-Tagung waren unter anderem wesentliche Änderungen der DIN 18451 Gerüstarbeiten.  
Quelle: EKH-Pictures/stock.adobe.com

Den kompletten Nachbericht lesen Sie in der Dezember-Ausgabe des MALER UND LACKIERERMEISTER. Diese erscheint am 1. Dezember.

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