Es wird künftig für die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland im Wesentlichen drei Wege geben:
1. Qualifikation
Mit der blauen Karte EU können etwa IT-Spezialisten, die in Deutschland derzeit besonders gefragt sind, bereits heute mit anerkanntem Abschluss nach Deutschland kommen. Für sie wird die Gehaltsschwelle gesenkt, die Dauer der Berufserfahrung gekürzt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet. Künftig gilt: Wer einen Abschluss hat, kann jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
2. Erfahrung
Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland erworbenen und dort staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann künftig als Fachkraft kommen. Der Abschluss muss nicht mehr zuvor in Deutschland anerkannt werden. Das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren. Mit einer Gehaltsschwelle wird sichergestellt, dass diese Fachkräfte langfristig eine gute Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben. Wer die notwendige Gehaltsschwelle nicht erreicht, muss auch weiterhin seinen Berufsabschluss anerkennen lassen. Damit das Anerkennungsverfahren den Arbeitsbeginn nicht verzögert, wird die Möglichkeit einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geschaffen.
3. Potenzial
Für Menschen, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, aber Potenzial für den Arbeitsmarkt mitbringen, wird eine Chancenkarte eingeführt. Diese basiert auf einem Punktesystem. Zu den Kriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und Potenzial der Lebens- oder Ehepartnerinnen oder -partner.
„Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz legen wir den Grundstein für ein modernes Einwanderungsland, das qualifizierte Zuwanderung nicht nur hinnimmt, sondern auch will“, erklärt dazu Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Weitere Hürden werden gesenkt
Gleichzeitig werden weitere Hürden für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten gesenkt. So soll die sogenannte Westbalkan-Regelung entfristet und das Kontingent verdoppelt werden. Damit dürfen künftig jährlich bis zu 50.000 Staatsangehörige aus den sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nach Deutschland zuwandern. Sie können für jede Beschäftigung nach Deutschland einreisen, ohne berufliche Qualifikationen nachweisen zu müssen.

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