Praxis

Richtlinien für die Schimmelpilzsanierung

Im Jahr 2022 sind für die Schimmelpilzsanierung zwei wichtige Richtlinien überarbeitet worden.

Weniger heizen – freiwillig oder verordnungsbedingt – birgt abhängig von Gebäudealter ein unterschiedlich hohes Risiko der Schimmelpilzbildung, wenn das Nutzungsverhalten nicht geändert wird. Ob sich dies im Malerhandwerk in Bezug auf die Zahl der Schimmelpilzsanierungen deutlich auswirken wird, muss der Winter noch zeigen.

Für die in der Schimmelpilzsanierung tätigen Malerbetriebe sind die Aktualisierungen folgender Richtlinien zu beachten:

Die DGUV Information 201-028 behandelt schwerpunktmäßig den Arbeitsschutz. Insbesondere hilfreich sind die hier beispielhaft genannten Gefährdungen (Schimmelpilz- und Staubexposition) für typische Sanierungstätigkeiten. Aus der Exposition und Dauer der Tätigkeit ergeben sich Gefährdungsklassen, denen dann entsprechende Schutzmaßnahmen zugeordnet sind.

Das Klassifizierungssystem für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Schimmelpilzen in Abhängigkeit von der Dauer der Exposition sowie der zu erwartenden Sporenbelastung hat sich gegenüber der Vorgängerversion formal geändert. Die Gefährdungsklasse 1 unterliegt nicht mehr der 2 h Zeitbeschränkung.

Die im Juni 2022 herausgegebene Aktualisierung der Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden fokussiert sich auf die Instandsetzung. Dabei werden für den Sachverständigen wichtige Themen wie Feuchtemesstechnik und Sanierungsmethoden behandelt; ein wichtiger Abschnitt bezieht sich auf die (kritische) Bewertung von mikrobiologischen Untersuchungen. 

Die Richtlinien und weitere Informationen zum Thema Schimmelpilzsanierung sind im Servicebereich des Mitgliederportals von www.farbe.de hinterlegt.

Bild: tonaquatic/stock.adobe.com

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