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Steuerliche Anreize für E-LKW: Bundesregierung plant Investitionsimpulse

Die Bundesregierung will mit einem neuen Investitionsfördergesetz die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken – besonders im Bereich der Elektromobilität. Ein zentraler Fokus liegt auf der steuerlichen Förderung von elektrischen Nutzfahrzeugen wie E-LKW und Transportern.

Kernmaßnahmen des Gesetzes:

  • Neue degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter – insbesondere E-Fahrzeuge
  • Körperschaftsteuersenkung ab 2028 (von 15 auf 10 Prozent bis 2032)
  • Erweiterte Forschungsförderung

Wichtige Neuerungen für E-Nutzfahrzeuge:

  1. Degressive Abschreibung für neue E-Fahrzeuge (ab Juli 2025):
    Betriebe können elektrische Fahrzeuge (z. B. E-LKW) über sechs Jahre mit festen Sätzen abschreiben – 75 % im ersten Jahr, danach gestaffelt bis 2 %.
  2. Erhöhung der Preisgrenze für E-Dienstwagen:
    Die Grenze für die günstige 0,25 %-Besteuerung steigt von 70.000 auf 100.000 Euro – das kommt auch teureren E-LKW zugute.

Branchenverbände begrüßen die Pläne:
Der VDA sieht darin einen wichtigen Impuls für die E-Mobilität und fordert weitere Maßnahmen wie Leasing-Förderung und Stromsteuersenkung. Auch der BDI unterstützt die Initiative und verlangt eine rasche Umsetzung vor der Sommerpause.

Nächste Schritte:
Die parlamentarische Beratung beginnt am 23. Juni. Die finale Abstimmung im Bundestag ist für den 27. Juni, im Bundesrat für den 11. Juli 2025 geplant.

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