Wirtschaft/Politik

Tarifeinigung im Maler- und Lackiererhandwerk

Die Tarifeinigung im Maler und Lackiererhandwerk ist perfekt. Die beiderseitige Zustimmung zum Schlichtungsvorschlag vom 5. Dezember 2022 liegt vor, wie der Bundesverband Farbe mitteilt.

Durch die Tarifeinigung haben die Sozialpartner bewiesen, dass sie in schwierigen Zeiten in der Lage sind, einen Tarifabschluss mit Fingerspitzengefühl und dem notwendigen Augenmaß abzuschließen, so der Verband. Dieser Abschluss lässt einerseits die von der Preissteigerung betroffenen Arbeitnehmer nicht im Regen stehen, überlastet aber andererseits auch nicht die ebenfalls unter der Inflation leidenden Betriebe.

Ab 01.01.2023 gelten folgende Tariferhöhungen:

Ecklohn (West):

ab 01.01.2023 um 5,0% = 0,88 €, d.h. Ecklohn 18,39 € und
ab 01.01.2024 um 2,6% = 0,48 €, d.h. Ecklohn 18,87 €;

Ecklohn (Ost und Berlin):

ab 01.01.2023 um 0,98 €: Ecklohn von 16,88 € auf 17,86 € und
ab 01.01.2024 um 0,58 €: Ecklohn von 17,86 € auf 18,44 €.

Inflationssonderzahlung

600,00 €, zahlbar einmalig oder in Raten, bis spätestens mit der Abrechnung Mai 2023

Mindestlohn I (Helfer):

12,50 € ab dem 01.04.2023 und
13,00 € ab dem 01.04.2024.

Mindestlohn II:

14,50 € ab dem 01.04.2023 und
15,00 € ab dem 01.04.2024.

Ausbildungslöhne

 ab                               01.08.2023                    01.08.2024
1. Ausbildungsjahr           770,00 €                        800,00 €
2. Ausbildungsjahr           850,00 €                        885,00 €
3. Ausbildungsjahr        1.015,00 €                     1.050,00 €

Die Tarifverträge gehen nun durch das Veröffentlichungsverfahren beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Einigung zum Mindestlohn durchläuft außerdem das Verfahren zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit.

www.farbe.de

Bild: Wolfilser/stock.adobe.com

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