Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) bestätigt die BG BAU, dass ein Unternehmen Mitglied der BG BAU ist und die jährlichen Versicherungsbeiträge bzw. fälligen Vorschüsse gezahlt hat. Eine UB benötigen Unternehmen u.a., wenn sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen. Bisher war eine solche Bescheinigung der BG BAU als Papierdokument nur im Original mit Dienstsiegel, persönlicher Unterschrift und Namensstempel gültig. Anders konnte eine Fälschung nicht verhindert werden.
Ein neues Verfahren macht es möglich, die UB ab sofort digital zu erhalten sowie die Echtheit entsprechend zu prüfen. Dafür enthält sie einen QR-Code, mit dem Unternehmen im Onlineportal „meine BG BAU“ prüfen können, ob das vorliegende Dokument echt ist. Das neue Verfahren bietet einen weiteren Vorteil: Unternehmen können die Bescheinigung nun auch scannen, abspeichern, vervielfältigen und als Datei an mehrere Auftraggeber elektronisch weiterreichen. Außerdem können sie die Bescheinigung im Onlineportal direkt als PDF-Datei abrufen. Mitgliedsunternehmen, die noch keinen Zugang haben, können sich hier registrieren.
Die BG BAU empfiehlt jedem Hauptunternehmer, der Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Nachunternehmern erhält, den Nachweis der Echtheitsprüfung abzuspeichern oder auszudrucken: Für eine erfolgreiche Absicherung gegen Haftungsfälle müssen Auftraggeber – wie bisher auch – Unbedenklichkeitsbescheinigungen lückenlos vorhalten und auf Plausibilität prüfen.
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