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Update "Eckpunkte Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten"

Update des Bundesverbands Farbe Gestaltung Bautenschutz zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten.

Geplante Regelungen und Maßnahmen:

  • Für einige Branchen sollen Kontingente zur befristeten Einreise mit max. sechs Monaten Beschäftigung unabhängig von der Qualifikation geschaffen werden (nur für tarifgebundene Arbeitgeber/Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen).
  • Entfristung der Westbalkanregelung und Anhebung auf max. 25.000 Beschäftigungserlaubnisse (§ 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung). Geplante Ausweitung auf weitere Staaten.
  • Fortführung und Weiterentwicklung der Pilotprojekte zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte (bspw. im Fall Bosnien ZDH-Pilot „HabiZu“).
  • Erweiterte Möglichkeiten zum Erwerb von Deutschkenntnissen im In- und Ausland, die BAMF-Azubi-Sprachkurse werden zum dauerhaften Angebot.
  • Vereinfachung und Optimierung der Anerkennungsverfahren (ausreichendes Personal in Ländern und Kammern, Standardisierungsmaßnahmen bei Bescheiden etc.).
  • Schaffung rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen für die Validierung.
  • Bessere und schnellere Zusammenarbeit beteiligter Behörden bspw. in punkto Visaerteilung, familienfreundlicherer Umsetzung von Einwanderungsverfahren etc.
  • Verbesserung der gesellschaftlichen Integration der Arbeits- und Fachkräfte (Erarbeitung eines „Welcome-Plan“ durch Wirtschaftsverbände und DGB).

Die geplante Modernisierung des Zuwanderungsrechts wird die Komplexität der Regelungen im Aufenthaltsrecht erhöhen. Offen ist auch, wie weit die praktische Umsetzung bei der Visavergabe in der Verwaltung gelingen kann. Der ZDH wird zu den Plänen Stellung nehmen, weist aber jetzt schon daraufhin, dass Zuwanderungswilligen mit reiner Berufserfahrung eine gleichwertige Alternative angeboten werden sollte.

 

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Bild: hkama/stock.adobe.com

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